Bargeldbetriebe

Die Gastronomie zählt traditionell zu jenen Branchen, in denen besonders viel mit Bargeld bezahlt wird. Sowohl für die Gastronomie als auch für andere Branchen (z. B. Taxigewerbe) steht der Finanzverwaltung seit dem 1.1.2018 das rechtliche Instrument der Kassen-Nachschau zur Verfügung. Die Berliner Finanzverwaltung hat in 2019 im Gastronomiesektor insgesamt 907 Nachschauen durchgeführt. Bei der Kassennachschau erfassen die Prüfer die gespeicherten Geldbewegungen der Kasse. Diese werden sodann mit den verzeichneten Einnahmen und Ausgaben auf Plausibilität geprüft. Führt der Gastronomiebetrieb keine elektronische Kasse, sondern eine offene Ladenkasse, machen die Prüfer regelmäßig einen Kassensturz.

Erfolgreiche Prüfer

Allein im Zuständigkeitsbereich der Berliner Finanzverwaltung wurden im Gastronomiebereich im Jahr 2019 insgesamt 2.245 Betriebsprüfungen abgeschlossen – mit einem Mehrergebnis von rund € 50,4 Mio. In 84 Fällen hat die Senatsverwaltung für Finanzen Straf- beziehungsweise Bußgeldverfahren eingeleitet. Geprüft wurden neben Gaststätten und Restaurants auch Imbissstuben, Cafés, Eissalons, Caterer und Schankwirtschaften.

Auch 2020 im Visier

Gastronominnen und Gastronomen stehen auch 2020 im Mittelpunkt der Betriebsprüfungsaktivitäten. So werden die Außenprüfungsdienste der Berliner Steuerverwaltung auch 2020 verstärkt Branchen kontrollieren, „in denen vorzugsweise mit Bargeld bezahlt wird“ (vgl. Pressemitteilung SenFin Berlin v. 27.12.2019)

Stand: 28. September 2020